Nichtfinanzielle Erklärung
In Ergänzung zu den Ausführungen auf dieser Webseite berichten wir gemäß EU-Richtlinie 2014/95/EU folgende nichtfinanzielle Informationen.
Geschäftsmodell
Als genossenschaftliche Bank sieht die Volksbank Ulm-Biberach ihre Aufgabe in der nachhaltigen wirtschaftlichen Förderung ihrer Mitglieder. Ziel ist es, ein starker Finanzpartner – betriebswirtschaftlich stark und gleichzeitig stark hinsichtlich eines qualitativ hochwertigen Beratungsangebots – für die Menschen und Unternehmen in der Region zu sein und den Mittelstand in der Region bei Investitionen und Wachstum zu unterstützen.
Die Bank versteht sich als genossenschaftliche Regionalbank für über 146.212 Kundinnen und Kunden in den Regionen Ulm, Biberach, Ravensburg und Illertal. Das Kerngeschäftsgebiet der Bank umfasst den Stadtkreis Ulm sowie die Landkreise Alb-Donau-Kreis, Biberach, Ravensburg und Neu-Ulm.
Die jetzige Größe und Struktur der Bank ist durch die Verschmelzung mit der Raiffeisenbank Biberach eG im Jahr 2022 entstanden.
Juristischer Sitz der Genossenschaft ist Ulm.
Anzahl Geschäftsstellen: 31
Anzahl Selbstbedienungs-Stellen: 7
Die Bank gehört ihren rund 91.970 Mitgliedern.
Im Jahr 2023 beschäftigte die Volksbank Ulm-Biberach eG durchschnittlich 639 Mitarbeitende.
Bilanzsumme: 4.717 Mio. Euro
Kundeneinlagen: 3.358 Mio. Euro
Kundenkredite: 3.378 Mio. Euro
Betreutes Kundenvolumen: 10.681 Mio. Euro
So arbeiten wir
Die Bank nutzt alle üblichen Vertriebskanäle für den aktiven Vertrieb. Als Genossenschaft hat die Bank eine besondere Verpflichtung: die wirtschaftliche Absicherung und Förderung der Mitglieder sowie der Kundinnen und Kunden. Dies erreichen wir durch eine umfassende und ganzheitliche Beratung. Unsere Beratungsprozesse berücksichtigen die individuellen Anforderungen der Kundinnen und Kunden. Der Hauptvertriebsweg ist nach wie vor das Geschäftsstellennetz und die persönliche Beratung. In deutlich steigendem Umfang nutzen unsere Kundinnen und Kunden die digitalen Vertriebswege zur Sicherstellung der Grundversorgung von Finanzdienstleistungen. Über die Privat- und Firmenkundenbetreuerteams können Beratungen auch in den Räumen der Kundinnen und Kunden durchgeführt werden. Für digitale Beratungen in selbem Umfang und Qualität wie im persönlichen Kontakt haben wir im Geschäftsjahr 2023 „Meine Digitale Volksbank“ etabliert, für Serviceaufträge steht das KundenDialogCenter zur Verfügung. Individuell unterstützen die Spezialisten wie zum Beispiel aus den Bereichen Private Banking, Baufinanzierung, Auslandsgeschäft und Zahlungsverkehrsberatung das Beratungsangebot. Die Vertriebsstrukturen der Bank werden ergänzt durch die Tochtergesellschaft „Volksbank Immobilien Ulm Biberach Ravensburg GmbH“ sowie die Verbundunternehmen der Genossenschaftlichen FinanzGruppe.
Konzeptionen und Ergebnisse
Unsere Nachhaltigkeitsmaßnahmen und -aktivitäten sowie die diesbezüglichen Ergebnisse und Entwicklungen sind ausführlich in unserem Jahresbericht dargestellt.
Prüfprozesse (Due-Diligence-Prozesse)
Wir haben folgende Prozesse etabliert, um Nachhaltigkeitsaspekte in Bezug auf unsere Geschäftstätigkeit zu prüfen und die Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsaktivitäten zu überwachen:
Vorhandene Prüfprozesse
- Menschenrechte
Das Thema Menschenrechte ist in der Grundstrategie unseres Hauses verankert. Weitere Ausführungen finden Sie hier.
- Sozial- & Arbeitnehmerbelange
Über Arbeitsanweisungen werden Verhaltensweisen und Kompetenzen in sämtlichen Unternehmensbereichen geregelt. Weitere Ausführungen finden Sie hier.
- Umweltbelange
Eine Beschreibung finden Sie hier.
- Nachhaltige und faire Finanzen
Eine detaillierte Beschreibung finden Sie hier.
Risiken und deren Handhabung
Ein vorausschauender und verantwortungsvoller Umgang mit Risiken ist eine wesentliche Grundlage für unser nachhaltiges Engagement. Wir sind uns der möglichen Risiken unserer Geschäftstätigkeit bewusst und verfügen über Strategien, mit diesen Risiken umzugehen.
Reflexion möglicher Risiken und deren Handhabung
- Menschenrechte
Unsere Geschäftstätigkeit sowie die direkte Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten finden ausschließlich in Deutschland beziehungsweise in der EU statt. Aufgrund der hier vorhandenen Regelungen und etablierten Vorgehensweisen sehen wir hier keine besonderen Risiken. Zudem haben wir in unseren Leitlinien definiert, dass wir Unternehmen, die gegen Menschenrechte verstoßen nicht begleiten möchten.
- Sozial- & Arbeitnehmerbelange
Auch hier haben wir in unseren Leitlinien (sogenannte „No-Gos“) definiert, dass wir Unternehmen, die sich gegen Arbeitnehmerrechte wie Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit stellen nicht unterstützen. Basierend auf diesem Anspruch in Verbindung mit den vorhandenen gesetzlichen Regelungen in Deutschland sowie der EU erkennen wir hier keine wesentlichen Risiken.
- Umweltbelange
Ökologische Risiken können sich als physische sowie als Transformationsrisiken offenbaren. Beide Risiken können auch für unsere Kundinnen und Kunden relevant sein. Vor diesem Hintergrund haben wir Vorgehensweisen etabliert, dass diese Risiken, basierend auf einem ermittelten Scorewert in Verbindung mit der individuellen Kunden-Situation betrachtet und bei Kreditentscheidungen mitberücksichtigt werden. Dabei haben wir unterschiedliche Intensitäten formuliert, wie eine Berücksichtigung zu erfolgen hat, abhängig vom Scorewert in Verbindung mit der individuellen Situation.
- Nachhaltige und faire Finanzen, Anti-Korruption
Die außerordentlich hohe Regulierungsdichte im Finanzsektor mit einer Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften stellt sicher, dass alle Maßnahmen ergriffen werden, um Geldwäsche und andere strafbare Handlungen zu unterbinden und dass möglichst hohe Standards in Bezug auf Nachhaltigkeit und faire Finanzen erreicht werden.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Unsere nichtfinanziellen Leistungsindikatoren sind umfassend im Nachhaltigkeitsengagement der Bank beschrieben.
Für unsere Bank ist Nachhaltigkeit ein wichtiger Bestandteil unserer Geschäftsstrategie, unseres Produktgestaltungsprozesses und unserer Zusammenarbeit mit Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartnern.
Die durch die Taxonomie-Verordnung (TaxonomieVO) festgelegte Nachhaltigkeitsdefinition bietet hierfür den Rahmen. Gemäß Artikel 8 Abs. 1 TaxonomieVO müssen nach Artikel 19a Bilanzrichtlinie CSR-berichtspflichtige Unternehmen (§ 289b HGB und gemäß EU-Richtlinie 2014/95/EU), wie unsere Bank, über die Zuordnung ihrer Aktivitäten gemäß der einschlägigen delegierten Rechtsakte in ihrer nichtfinanziellen Erklärung berichten. Dies tun wir wie folgt:
Unsere Bank nutzt das IT-System des organisationseigenen Rechenzentrums Atruvia AG. Auch zur Unterstützung der Erstellung unserer quantitativen Indikatoren einschließlich des Umfangs der Vermögenswerte und Indikatoren, die von den Key Performance Indicators (KPIs) abgedeckt werden, greifen wir unter anderem auf Daten im Bankenanwendungsverfahren agree21 und Auswertungen der Atruvia AG zurück.
In Hinblick auf die in den Berichtsbögen dargestellten Werte weisen wir auf folgende Aspekte hin:
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Wir beschreiben im Folgenden, wie die Inhalte der Berichtsbögen zu interpretieren sind und wie die jeweiligen Werte ermittelt wurden. Hierbei halten wir uns sowohl an die Vorgaben der Delegierte Verordnung (EU) (DelVO) 2021/2178 der EU-Kommission („Delegierte Verordnung vom 6. Juli 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung des Inhalts und der Darstellung der Informationen, die von Unternehmen, die unter Artikel 19a oder Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU fallen, in Bezug auf ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten offenzulegen sind, und durch Festlegung der Methode, anhand deren die Einhaltung dieser Offenlegungspflicht zu gewährleisten ist“), die am 10. Dezember 2021 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde und die Berichtspflichten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852) ergänzt und konkretisiert, als auch an die ergänzend durch die EU-Kommission am 6. Oktober 2022 und am 20. Oktober 2023 im EU-Amtsblatt veröffentlichten FAQs mit Auslegungen und Klarstellungen.
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Darüber hinaus haben wir aufgrund der Vielzahl der in der EU-Taxonomieverordnung enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe bei der Ermittlung der Angaben zum Teil auch eigene Annahmen und Auslegungen getroffen.
Für die Berichtsjahre 2021 und 2022 musste der Anteil der taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten in Bezug auf die Umweltziele 1 und 2 berichtet werden. Dies konnte mittels vereinfachter quantitativer Angaben in Bezug auf die Aktiva erfolgen. Für das Berichtsjahr 2023 ist erstmalig der Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten für die Umweltziele 1 und 2 zu berichten. Die zentrale Kennzahl hierfür ist die sogenannte Green Asset Ratio (GAR), deren Offenlegung anhand von Berichtsbögen der DelVO 2021/2178 in Verbindung mit DelVO 2023/2486 erfolgt. Des Weiteren sind die ergänzten Wirtschaftsaktivitäten in den Umweltzielen 1 und 2 und erstmals für die Umweltziele 3 bis 6 die taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten zu ermitteln und zu berichten. Dies kann mittels vereinfachter Angaben erfolgen. -
Eine Wirtschaftsaktivität kann als „taxonomiefähig“ hinsichtlich eines Umweltziels eingestuft werden, wenn sie in der DelVO 2021/2139 (Klimataxonomie) beziehungsweise der DelVO 2023/2486 (Umwelttaxonomie) für dieses Umweltziel aufgeführt ist, unabhängig davon, ob die diesbezüglichen Kriterien dabei erfüllt werden. Damit eine Wirtschaftsaktivität auch als „taxonomiekonform“ gilt, muss sie einen wesentlichen Beitrag zu einem der sechs Umweltziele leisten und darf keinen Schaden hinsichtlich eines der anderen fünf Umweltziele anrichten (Einhaltung der „Do Not Significant Harm“ – DNSH Kriterien). Zusätzlich müssen auf Unternehmensebene die Vorgaben zum sozialen Mindestschutz gemäß Artikel 18 TaxonomieVO eingehalten werden. Bei der Prüfung der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten haben wir uns von Wesentlichkeitsaspekten anhand ihres Anteils im Verhältnis zur gesamten GAR-Aktiva leiten lassen.
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Hinsichtlich der quantitativen Angaben zur GAR nutzen wir die vorgegebenen Berichtsbögen 0 bis 5 gemäß Anhang VI und die Berichtsbögen 1 bis 5 gemäß Anhang XII der DelVO 2021/2178 sowie die damit verbundenen Änderungen gemäß Anhang VI der DelVO 2023/2486. Ausgangslage für die Ermittlung der Daten sind die Werte des Finanzreportings (FinRep). Diese Positionen werden seitens der Atruvia regelbasiert zur Verfügung gestellt. Wir haben diese Informationen geprüft und plausibilisiert.
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Da die GAR erstmalig zum 31.12.2023 veröffentlicht wird, ist ein Vergleich mit Zahlen zum Vorjahr zu diesem Berichtsstichtag noch nicht möglich. Daher sind die diesbezüglichen Spalten aktuell nicht befüllt. Ab dem Bericht für das Geschäftsjahr 2024 werden wir dann auch die Vorjahreszahlen (T-1) zeigen.
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Grundsätzlich taxonomiefähig sind Risikopositionen aus dem Mengengeschäft.
- Dies betrifft zum einen Kredite gegenüber privaten Haushalten, welche grundpfandrechtlich durch Wohnimmobilien besichert sind, und Kredite, die für die Sanierung einer Wohnimmobilie oder die zur Durchführung von energieeffizienten Maßnahmen wie zum Beispiel Dämmung, Heizungsaustausch, Nutzung von erneuerbaren Energien gemäß des Delegierten Rechtsakts zur EU-Klimataxonomie gewährt wurden. Kredite an private Haushalte für den Erwerb von Eigentum an Gebäuden bilden den größten Anteil an taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten unserer Aktiva (mit 99,79 %). Wir haben uns um die Einholung entsprechender Informationen bei unseren Kreditnehmenden bemüht beziehungsweise werden dies im Jahr 2024 durch Anschreiben aller betroffenen Kreditnehmenden weiter tun. Sofern erforderliche Nachweise von den Kreditnehmenden zur Verfügung gestellt werden konnten, haben wir diese bei der Prüfung der Taxonomiekonformität berücksichtigt. Da es aktuell noch keine technische Lösung zur Prüfung der Taxonomiekonformität gibt, haben wir diese manuell bei den Kreditnehmenden durchgeführt, bei denen uns der Energieausweis zur Verfügung gestellt wurde und dieser gleichzeitig die Anforderungen zum Beitrag an das Umweltziel 1 (oder Umweltziel 2) erfüllte. Zur Durchführung der diesbezüglich verlangten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse haben wir frei verfügbare Daten in Kombination mit den im Verbund zur Verfügung stehenden technischen Lösungen genutzt. Nach Prüfung in Bezug auf eine Einstufung als taxonomiekonform zeigt sich, dass nur ein sehr geringer Anteil (0,64 %) dieser Kredite als taxonomiekonform eingestuft werden kann. Dies liegt zum einen an den sehr ambitionierten technischen Bewertungskriterien, die für die Taxonomiekonformität zu erfüllen sind (insbesondere in Bezug auf die Umweltziele 1 und 2). Zum anderen konnten die hierfür erforderlichen Nachweise (zum Beispiel Energieausweise) beim Kreditnehmenden häufig nachträglich nicht erlangt werden, da sie bislang in der Kreditvergabe keine wesentliche Bedingung darstellten. Darüber hinaus gibt es auch keine einheitliche Datenbank in Deutschland, um beispielsweise die Zugehörigkeit zum Top 15 % nationalen Wohnungsbestand nachzuweisen.
- Weiterhin gehören zum taxonomiefähigen Mengengeschäft Kfz-Kredite an Privatkunden. Diese machen allerdings nur einen verschwindend geringen Anteil an unserer GAR-Aktiva (mit 0,008 %) aus. Wir haben diese manuell auf Einhaltung der technischen Bewertungskriterien geprüft. Im Ergebnis zeigte sich, dass 7,63 % von den Kfz-Finanzierungen als taxonomiekonform eingestuft werden können.
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Weitere Sachverhalte
- Taxonomiefähig sind darüber hinaus nach Artikel 19a oder Artikel 29a Bilanzrichtlinie Kredite an CSR-berichtspflichtige Nicht-Finanzunternehmen und Finanzunternehmen, bei denen der Finanzierungszweck bekannt ist und dieser einer taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden kann. Wenn der Verwendungszweck unbekannt ist (allgemeine Kredite, zum Beispiel Betriebsmittelkredite) sind die Wirtschaftstätigkeiten mit den im Rahmen der CSR-Berichterstattung veröffentlichten Unternehmens-KPIs „Umsatzerlöse“ und „CapEx“ gewichtet und anteilig zu berücksichtigen. Wir interpretieren diese Vorgabe so, dass die Ermittlung der berichtspflichtigen Unternehmen und Finanzunternehmen nach Artikel 19a oder Artikel 29a Bilanzrichtlinie zu erfolgen hat. Die Bewertung der Berichtspflicht haben wir manuell durchgeführt und plausibilisiert. Bezogen auf unsere vergebenen Unternehmenskredite haben wir nur einen äußerst geringen Anteil an Unternehmen, die selbst berichtspflichtig sind.
- Bei der Prüfung unseres Wertpapierbestandes im Depot A sind wir analog zur Prüfung der Unternehmenskredite vorgegangen: Da es sich bei Wertpapieren in der Regel um allgemeine Finanzierungen handelt, müssen diese mit den KPIs aus den Berichten der Unternehmen bewertet werden. Die Bewertung der Berichtspflicht haben wir manuell durchgeführt und plausibilisiert, da es derzeit noch keine Datenanbieter zur Klassifikation der Emittenten gibt.
- Fonds können nur einbezogen werden, wenn eine Durchsicht erfolgt (look-through). Da die Anwendung der Durchschautechnik nicht verpflichtend ist, haben wir uns aufgrund des hohen Aufwandes der aktuell kaum zu erlangenden, aber notwendigen Daten und des gleichzeitig geringen Nutzens (Auswirkung auf die GAR vernachlässigbar) entschieden, die Durchschautechnik zum 31.12.2023 nicht anzuwenden.
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Für die ergänzten Wirtschaftsaktivitäten zu den Umweltzielen 1 und 2 sowie Wirtschaftsaktivitäten zu den Umweltzielen 3 bis 6 müssen für 2023 zunächst nur die „taxonomiefähigen“ Wirtschaftsaktivitäten ausgewiesen werden. Bei den privaten Haushalten zum Erwerb von Wohnimmobilien wäre dies nur hinsichtlich Umweltziel 4 möglich. Die diesbezüglichen Positionen haben wir allerdings den Umweltzielen 1 oder 2 zugeordnet, da die technischen Bewertungskriterien für das Umweltziel 4 für private Haushalte nicht realistisch erfüllbar sind.
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Die Anforderungen nach Artikel 18 TaxonomieVO (Mindestschutz) legen wir so aus, dass Finanzinstitute nur bei der Finanzierung einer Wirtschaftstätigkeit im Bereich Verkehr (Abschnitt 6 der DelVO 2021/2139) die Einhaltung der Mindestschutzanforderungen zu prüfen haben (vergleiche Final Report on Minimum Safeguards (2022) der Sustainable Finance Platform (SFP), Seite 53). Derartige Finanzierungsaktivitäten haben wir nicht in unserem Kreditportfolio.
Wir orientieren uns bei unserer strategischen Nachhaltigkeitspositionierung am Nachhaltigkeitsleitbild der genossenschaftlichen Finanzgruppe. Dies beschreibt unser Selbstverständnis, „warum wir handeln“ und auch unseren Weg „wie wir handeln“. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung und Umsetzung unseres Nachhaltigkeitsengagements orientieren wir uns am Nachhaltigkeitsleitfaden des Bundesverbands der Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Dieser berücksichtigt explizit die Sustainable Development Goals (SDGs), die Ziele des Pariser Klimaabkommens und die Prinzipien für verantwortliches Bankwesen („Principles for Responsible Banking“) des Umweltprogramms der Vereinten Nationen. Als Finanzdienstleister liegen die wesentlichen Nachhaltigkeitsauswirkungen im Kerngeschäft – dem Anlage- und Kreditgeschäft sowie den Eigenanlagen. Hierbei geht es darum, Vorhaben zu unterstützen, die auf Ressourcen- und Energieeffizienz, erneuerbare Energien etc. abzielen und den Ressourceneinsatz senken.
Der Umfang der quantitativen Angaben wird im Rahmen eines von der Europäischen Union vorgegebenen Phase-in-Prozesses über mehrere Jahre, beginnend mit der Berichterstattung per 31. Dezember 2021, sukzessive aufgebaut. Aktuell sind auf dem Markt noch nicht alle Daten verfügbar, so dass hier nur ein schrittweiser Aufbau der Daten erfolgen kann. Eine auf granularer Bewertung von Einzelaktivitäten berechnete Green Asset Ratio für Finanzunternehmen ist erstmals per 31. Dezember 2023 gefordert. Zu weiteren methodischen und datenbezogenen Aspekten verweisen wir auf die Ausführungen oben.
Grundlegende Aussagen zur Nachhaltigkeit haben wir in unserer Geschäfts- und Risikostrategie verankert. Soweit möglich werden die Vorgaben der Verordnung (EU) 2020/852 bei der Ausgestaltung unserer Geschäfts- und Risikostrategie sowie beim Produktgestaltungsprozess und unserer Zusammenarbeit mit Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartnern eingehalten. Allerdings ist die durch die Taxonomie-Verordnung festgelegte Nachhaltigkeitsdefinition kein geeigneter Rahmen für eine Kreditgenossenschaft, da insbesondere aufgrund der methodisch vorgegebenen Exklusion von Vermögensgegenständen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aus dem Zähler der GAR ein Großteil unserer typischen Kundinnen und Kunden nicht berücksichtigt wird.
Wir sind kein Handelsbuchinstitut.
Die GAR hat derzeit keine Steuerungsrelevanz. Hintergrund hierfür ist, dass die Erfüllung der technischen Kriterien insbesondere bei privaten Haushalten, die den Hauptteil der taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten an unserer GAR-Aktiva ausmachen, sehr hohe Hürden hat und häufig auch durch private Kreditnehmende nicht nachweisbar ist. So liegen zum Beispiel in der Praxis bislang nur vereinzelt Energieausweise – insbesondere für Wohnimmobilien im Bestandsgeschäft – vor, die wesentliche Grundlage für einen entsprechenden Nachweis der Taxonomiekonformität sind. Gleiches gilt für Nachweise in Verbindung mit Renovierungskrediten, was zudem dadurch verstärkt wird, dass Kosten für notwendige Bescheinigungen wie beispielsweise Bauschuttentsorgung oder Energieberater in der Regel durch den Kreditnehmende selbst zu tragen sind. Im Wertpapierbereich müssen wir auf EU-Taxonomie-Kennzahlen aus nichtfinanziellen Berichten aufsetzen. Mangels Datenanbieter erfordert dies derzeit eine manuelle Extraktion aus den in der Regel zum Stichtag des Vorjahres veröffentlichten nichtfinanziellen Berichten; auf dieser Basis ist eine Steuerung derzeit kaum möglich.